Armin Kaltenegger ist ein renommierter Jurist und Experte im Bereich Mountainbiken. Er ist Leiter des Bereichs Eigentumsschutz im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) und hat sich auf die rechtlichen Aspekte des Mountainbikens spezialisiert. Kaltenegger ist bekannt für seine fundierten Kenntnisse und die Fähigkeit, komplexe rechtliche Themen verständlich für die Allgemeinheit zu erklären. Er setzt sich dafür ein, Mythen und Missverständnisse im Zusammenhang mit der Haftung beim Mountainbiken aufzudecken und Klarheit zu schaffen, insbesondere unter Berücksichtigung aktueller Gerichtsurteile. Seine Arbeit zielt darauf ab, das Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen beim Mountainbiken zu verbessern, Konflikte zu vermeiden und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
Die rechtlichen Aspekte des Mountainbikings sind oft von Mythen und Missverständnissen geprägt, die zu Unsicherheiten und Fehlinterpretationen führen können. Dieser Vortrag zielt darauf ab, Klarheit zu schaffen und die wichtigsten Haftungsmythen aufzudecken, insbesondere im Licht der neuesten OGH-Urteile. Die Auseinandersetzung mit diesen Themen ist entscheidend, um die Rechtssicherheit und den Schutz der Gemeinschaft zu gewährleisten.
In der heutigen Gesellschaft, in der die Freizeitnutzung von Naturräumen stetig zunimmt, sehen wir uns mit der Herausforderung konfrontiert, den rechtlichen Rahmen so anzupassen, dass er den neuen Realitäten gerecht wird. Unsere Initiative “Eigenverantwortung im Fokus” adressiert genau dieses Thema, indem sie die Notwendigkeit betont, ein Gleichgewicht zu finden, das die Haftungsrisiken für Grundeigentümer und Wegehalter minimiert. Die zunehmenden Wegesperrungen aufgrund von Haftungsrisiken, oft ausgelöst durch Klagen von Versicherungen nach Schadensfällen, zeigen deutlich den Handlungsbedarf auf. Diese Entwicklung führt dazu, dass Grundeigentümer und Wegehalter zunehmend zögern, ihr Land für die Freizeitnutzung zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, durch eine Anpassung des rechtlichen Rahmens die Eigenverantwortung der Freizeitgesellschaft zu maximieren und gleichzeitig Grundeigentümer sowie Wegehalter aus der Haftung zu entlassen, um so den Zugang zu und die Nutzung von Naturräumen zu fördern.
Armin Kaltenegger (Kuratorium für Verkehrssicherheit), Harald Maier (ambi Austrian Mountainbike Institute), Johannes Prem (Landwirtschaftsministerium), Katharina Lenze (Land und Forstbetriebe Österreich), Pius Schneider (Rechtsanwalt)
Seit nunmehr 3 Jahren bringen wir das Thema Haftung am Mountainbike Kongress. Mit Armin Kaltenegger haben wir hier einen der wenigen Juristen, die einerseits selbst das Bike benutzen, andererseits die Sachlage in- und auswendig kennen und darüber hinaus dieses Thema in einer für die Allgemeinheit verständlichen Sprache ausdrücken können.
Aufgrund vieler Gespräche mit Touristikern, Grundeigentümern, Förstern und anderen gibt es trotz allem noch etliche Fragen deren Antworten immer noch fehlerhaft sind.
Wir werden das Haftungsthema 2019 nicht wieder als Vortrag verpacken.
Jeder hat die Möglichkeit Haftungsfragen per sli.do bis zum 29.09.2019 einzureichen. Unabhängig ob du am Kongress teilnimmst oder nicht.
Die eingereichten Fragen werden im Rahmen eines Wordraps am Donnerstag von Armin Kaltenegger beantwortet.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um das Mountainbiken werden oft falsch interpretiert, als Hindernis herangezogen oder nur für den Konfliktfall bereitgehalten. Tatsächlich erleichtert ein klares, nüchteres Verständnis der Regeln das Miteinander aller Akteure und schafft mehr Möglichkeiten als Unmöglichkeiten.
Der rechtliche Hintergrund soll keine Spielwiese von Mythen und Fehlinterpretationen sein, sondern eine Toolbox, die die Konstruktion von Lösungen im Interesse aller ermöglicht, die Menschen näher zusammen bringt, Vertrauen schafft, Kompromisse nahe legt und ihnen Nachhaltigkeit verleiht.