Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Teilnahme am Mountainbike Kongress Österreich 2026
Stand: 14.11.2025

1. Geltungsbereich und ausschließliche B2B-Ausrichtung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem
Mountainbike Kongress Österreich / ambi – Austrian Mountainbike Institut
Hinterschroffenaustrasse 32, 5322 Hof
– im Folgenden „Veranstalter“
und den Teilnehmern des Mountainbike Kongress Österreich 2026 – im Folgenden „Teilnehmer“.

1.2 Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Unternehmer gemäß § 1 UGB.
Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer rechtsverbindlich, kein Verbraucher im Sinne des KSchG zu sein.

1.3 Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen abzulehnen oder rückabzuwickeln, wenn sich herausstellt, dass ein Teilnehmer Verbraucher ist.

1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers gelten nicht, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung schriftlich zu.

2. Leistungsumfang

2.1 Art und Umfang der Ticketleistungen ergeben sich aus der Beschreibung auf der Kongress-Website zum Zeitpunkt der Buchung.

2.2 Enthaltene Leistungen bei Präsenzteilnahme sind üblicherweise:

  • Teilnahme an allen im Ticket inkludierten Programmpunkten
  • Pausenverpflegung laut Programm
  • Zugang zu Netzwerkformaten
  • Zugang zu Unterlagen und ausgewählten digitalen Inhalten

2.3 Nicht enthalten:

  • Anreise und Unterkunft
  • zusätzliche Verpflegung
  • Bergbahntickets und Bike-Tickets
  • Versicherung jeglicher Art

2.4 Digitale oder hybride Inhalte werden nur bereitgestellt, wenn ausdrücklich angekündigt. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

3. Anmeldung und Vertragsabschluss

3.1 Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die bereitgestellten Online-Formulare oder ausdrücklich zugelassene Anmeldewege.

3.2 Mit Abschluss der Buchung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot ab.

3.3 Der Vertrag kommt erst durch eine elektronische oder schriftliche Bestätigung des Veranstalters zustande.

3.4 Eine Anmeldung vor Ort ist grundsätzlich ausgeschlossen.

4. Teilnahmegebühren, Rechnungslegung und Zahlung

4.1 Es gelten die zum Buchungszeitpunkt veröffentlichten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

4.2 Die Rechnungslegung erfolgt ausschließlich elektronisch.

4.3 Zahlung erfolgt über die im Buchungssystem angebotenen Zahlungsarten.

4.4 Die Teilnahmegebühr ist sofort bzw. innerhalb der angegebenen Frist fällig.

4.5 Die Teilnahme erfolgt nur nach vollständigem Zahlungseingang.

4.6 Bei verspäteter Zahlung kann der Veranstalter die Buchung stornieren oder das Ticket freigeben.

4.7 Bei Auslandsüberweisungen trägt der Teilnehmer etwaige Bankspesen.

5. Stornierung, Umbuchung und Ersatzteilnehmer

5.1 Stornierungen müssen in Textform (E-Mail) erfolgen.

5.2 Wenn auf der Website keine abweichenden Fristen kommuniziert wurden, gelten:

  • bis 60 Tage vor Beginn: 20 % Stornogebühr
  • 59–30 Tage vor Beginn: 50 % Stornogebühr
  • ab 29 Tagen vor Beginn: 100 % Stornogebühr

5.3 Ersatzteilnehmer können jederzeit benannt werden. Der Veranstalter kann eine Bearbeitungsgebühr erheben.

5.4 Umbuchungen auf andere Ticketkategorien sind nur bei Verfügbarkeit möglich.

6. Änderungen, Absage und höhere Gewalt

6.1 Aus sachlichen Gründen (z. B. Krankheit eines Referenten, organisatorische Anpassungen) darf der Veranstalter Programmänderungen vornehmen. Diese begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung.

6.2 Bei Absage aus wichtigen Gründen (z. B. behördliche Vorgaben, sicherheitsrelevante Ereignisse) erstattet der Veranstalter die Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

6.3 Bei höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Naturereignisse, Pandemien, wesentliche technische Ausfälle) kann der Veranstalter die Veranstaltung ändern, abbrechen oder verschieben. Ein Anspruch auf eine bestimmte Kompensation besteht nicht.

7. Leistungen externer Partner

7.1 Für Leistungen, die nicht vom Veranstalter selbst erbracht werden (z. B. Verpflegungspartner, Locations, technische Dienstleister, externe Guiding- oder Shuttleunternehmen), haftet ausschließlich der jeweilige externe Partner.

7.2 Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Leistungsstörungen, Fehler oder Schäden, die auf Handlungen oder Unterlassungen externer Partner zurückzuführen sind.

8. Digitale Teilnahme

8.1 Der Teilnehmer stellt die technische Infrastruktur (Internet, Endgerät, Software) selbst sicher.

8.2 Für technische Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Veranstalters besteht keine Haftung.

8.3 Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

9. Urheberrecht und Nutzung von Unterlagen

9.1 Alle Inhalte (Präsentationen, Videos, Skripte) sind urheberrechtlich geschützt.

9.2 Der Teilnehmer erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke.

9.3 Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung ist nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt.

10. Foto-, Ton- und Videoaufnahmen

10.1 Der Veranstalter erstellt Foto-, Video- und Tonaufnahmen zu Dokumentations- und Marketingzwecken.

10.2 Diese können Teilnehmer abbilden. Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse des Veranstalters (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

10.3 Teilnehmer können widersprechen, sofern dies organisatorisch berücksichtigbar ist.

11. Haftung

11.1 Der Veranstalter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

11.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

11.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

11.4 Der Veranstalter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände.

11.5 Inhalte externer Referent:innen liegen in deren Verantwortung.

12. Outdoor-Aktivitäten & Risikosport Mountainbike

12.1 Mountainbiken – auch im niedrigschwelligen Bereich – ist eine Risikosportart und kann zu schweren Verletzungen bis hin zum Tod führen.

12.2 Outdoor-Programmpunkte (z. B. Besichtigungstouren, Geländeexkursionen, Early-Morning-Rides, Trailbau-Einblicke) finden im alpinen Gelände statt und unterliegen natur- und witterungsbedingten Risiken.

12.3 Die Teilnahme erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und Verantwortung.

12.4 Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich für:

  • realistische Selbsteinschätzung von Kondition und Fahrtechnik
  • geeignete persönliche Schutzausrüstung
  • technisch einwandfreie Ausrüstung und Fahrräder

12.5 Für alle Fahrrad-Programmpunkte gilt Helmpflicht.

12.6 Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Verwendung geeigneter persönlicher Schutzkleidung.

12.7 Das Fahrrad muss sich in einwandfreiem technischen Zustand befinden.
Getunte oder technisch manipulierte E-Mountainbikes sind untersagt.

12.8 Der Veranstalter kann Teilnehmer aus Sicherheitsgründen ausschließen, wenn Ausrüstung oder Fähigkeiten offensichtlich unzureichend sind.

12.9 Manche Aktivitäten (z. B. Early-Morning-Rides) können eigenorganisiert stattfinden. Hierfür übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.

13. Datenschutz

Es gilt die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung.

14. Hausrecht und Verhalten

14.1 Den Anweisungen des Veranstalters und des Personals ist Folge zu leisten.

14.2 Bei sicherheitsgefährdendem Verhalten kann der Teilnehmer ausgeschlossen werden.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Änderungen bedürfen der Schriftform.

15.2 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, Gerichtsstand ist Salzburg.

15.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.